Gesetz.sh
VERSORGLERSTV

Verordnung über die pauschale Erstattung der Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung aufgrund der Übernahme der Versorgungslast für frühere Beamte und vergleichbare Personengruppen im Beitrittsgebiet (Versorgungslast-Erstattungsverordnung)
§ 2 Pauschaler Erstattungsbetrag für das erste Halbjahr 1992

Der pauschale Erstattungsbetrag beträgt für das erste Halbjahr 1992 98 Millionen DM.