Gesetz.sh
VERSFINKFLAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen * (Versicherungs-und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung - VersFinKflAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.