Gesetz.sh
UWG_EINIGVTRE_BV

Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 3 Abs. 6 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Einigungsvertrag
§ 2 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.