Gesetz.sh
UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
§ 33 Strategische Umweltprüfung

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen.