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UVKAPWERTV
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§ 4
UVKAPWERTV
Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
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Quelle