Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
UR_V
/
§ 20
UR_V
Verordnung zum Vermögensgesetz über die Rückgabe von Unternehmen (Unternehmensrückgabeverordnung - URüV)
§ 20
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle