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UKRATZUSTANO
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§ 3
UKRATZUSTANO
Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt (UKRatZustAnO)
§ 3
Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
J
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