Gesetz.sh
UKRATZUSTANO

Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt (UKRatZustAnO)
§ 3 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.