Gesetz.sh
TRINKWEGV

Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung* (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung - TrinkwEGV)
§ 21 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.