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TKABELVTRAG
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§ 4
TKABELVTRAG
Gesetz zur Ausführung des internationalen Vertrages zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884
§ 4
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem internationalen Vertrage vom 14. März 1884 in Kraft.
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