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TIERSEUCHMELDV
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§ 7
TIERSEUCHMELDV
Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (Tierseuchenmeldeverordnung - TierSeuchMeldV)
§ 7
Formfreiheit der Meldung
Meldungen nach
§ 3
Absatz 1 und 3 sowie
§ 4
Satz 1 sind an keine bestimmte Form gebunden.
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