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TIERSCHNUTZTV
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§ 46
TIERSCHNUTZTV
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV)
§ 46
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
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J
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