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TIERSCHKOMV
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§ 7
TIERSCHKOMV
Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Tierschutzkommissions-Verordnung)
§ 7
Sachverständige
Die Tierschutzkommission kann zu ihren Beratungen weitere Sachverständige heranziehen.
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