Gesetz.sh
TIERHALTKENNZG

Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden*,** (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
§ 43 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.