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TIERHALTKENNZG
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§ 15
TIERHALTKENNZG
Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden*,** (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
§ 15
(weggefallen)
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