Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
STVO_2013
/
§ 50
STVO_2013
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 50
Sonderregelung für die Insel Helgoland
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L