Gesetz.sh
STRREHAHOMG

Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG)
§ 7 Rechtsweg

Für den Anspruch auf Entschädigung nach § 5 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.