Gesetz.sh
STRABEG

Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG)
§ 9 Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung

Die Abgeltungswirkung nach § 8 erstreckt sich neben dem Steuerschuldner auf alle Gesamtschuldner.