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STFACHANGAUSBV_2023
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§ 2
STFACHANGAUSBV_2023
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten* (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung - StFachAngAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
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