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STEINKOHLEFING
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§ 8
STEINKOHLEFING
Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz)
§ 8
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
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