Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
STANZ_UMFMECHAUSBV
/
§ 2
STANZ_UMFMECHAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Stanz- und Umformmechaniker und zur Stanz- und Umformmechanikerin*
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L