Gesetz.sh
STANDVKLV

Verordnung über Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen (Standardvertragsklauselverordnung - StandVKlV)
§ 3 Anwendungsbestimmung

Diese Verordnung ist auf Verträge anzuwenden, die nach dem 17. Dezember 2025 geschlossen werden.