Gesetz.sh
SSTELLV-VVG

Verordnung über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen (VVG-Schlichtungsstellenverordnung - SStellV-VVG)
§ 3 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.