Gesetz.sh
SPRINDFG

Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG)
§ 9 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.