Gesetz.sh
SOLDS_V

Verordnung zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen für Soldatinnen und Soldaten (Soldatensicherheitsüberprüfungsverordnung - SoldSÜV)
§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.