Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen:
- 1.
- 2.
- die zusätzlichen Bedarfe nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels sowie Bedarfe nach § 42b,
- 3.
- die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels, ausgenommen die Bedarfe nach § 34 Absatz 7,
- 4.
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- a)
- bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen nach § 42a,
- b)
- 5.