Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
SGB5E_V
/
§ 2
SGB5E_V
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle