Dienstleistungen sind 1.Übungen (§ 61),2.besondere Auslandsverwendungen (§ 62),3.Hilfeleistungen im Innern (§ 63),4.Hilfeleistungen im Ausland (§ 63a),5.Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft (§ 63b) und6.unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.