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SEILAUSBV_2008
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§ 2
SEILAUSBV_2008
Verordnung über die Berufsausbildung zum Seiler und zur Seilerin *) (Seiler-Ausbildungsverordnung - SeilAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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