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SCHVERMSSG_ND_BKV
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§ 3
SCHVERMSSG_ND_BKV
Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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