Gesetz.sh
SCHUV

Verordnung über die Erfüllung von Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsansprüchen durch Begebung und Zuteilung von Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds (Schuldverschreibungsverordnung - SchuV)
§ 4 Handelbarkeit

Die Schuldverschreibungen sind handelbare Wertrechte.