Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
SCHULVERSUCHEV
/
§ 4
SCHULVERSUCHEV
Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten, an denen Schulversuche durchgeführt werden (SchulversucheV)
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1979 in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle