Gesetz.sh
SCHLICHTREKLAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller und zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin*) (Schilder- und Lichtreklame-Ausbildungsverordnung - SchLichtReklAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.