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SCHKFMAUSBV_2004
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§ 12
SCHKFMAUSBV_2004
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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