Die Anerkennungsstelle kann mit Wirkung für die Anerkennung von Saatgut einer Sorte,
- 1.
- deren Zulassung beantragt ist oder
- 2.
- deren Eintragung in ein der Sortenliste entsprechendes Verzeichnis eines anderen Vertragsstaates beantragt ist und deren Erhaltungszüchtung im Inland durchgeführt wird,