Gesetz.sh
SAATVERKG_1985

Saatgutverkehrsgesetz * (SaatG)
§ 32 Homogenität

Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.