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S_DUMFSTG
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§ 6
S_DUMFSTG
Gesetz über den Bau der "Südumfahrung Stendal" der Eisenbahnstrecke Berlin-Oebisfelde
§ 6
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Quelle