Gesetz.sh
RVWZPAUSCHBEITRV

Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer eines auf Grund gesetzlicher Pflicht zu leistenden Wehr- und Zivildienstes (RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung - RVWZPauschBeitrV)
§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.