Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
RTRABWG
/
§ 31
RTRABWG
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger (Rechtsträger-Abwicklungsgesetz)
§ 31
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle