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§ 2
RSMAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und zur Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin* (Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerausbildungsverordnung - RSMAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
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