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REISEKFMAUSBV_2011
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§ 2
REISEKFMAUSBV_2011
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)*)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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