Gesetz.sh
RAG_8

Achtes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz - 8. RAG)
§ 16 

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.