Gesetz.sh
R_CKABZINSV

Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV)
§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.