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§ 3
QFUV
Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik (Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung - QFUV)
§ 3
Dauer der Umschulung
Die Gesamtdauer der Umschulung beträgt 24 Monate.
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