Gesetz.sh
QFUV

Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik (Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung - QFUV)
§ 3 Dauer der Umschulung

Die Gesamtdauer der Umschulung beträgt 24 Monate.