Gesetz.sh
PRZBRGLEICHSTV

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschulen für Bürokaufleute, Bürogehilfinnen und Teilezurichter in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.