Gesetz.sh
PRLAGERHBEIHV

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Milcherzeugnisse
§ 3 Form der Verträge

Die nach den in § 1 genannten Rechtsakten abzuschließenden Lagerverträge haben dem von der Bundesanstalt im Bundesanzeiger bekanntgemachten Muster zu entsprechen.