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PFLANZTECHNAUSBV
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§ 8
PFLANZTECHNAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin* (Pflanzentechnologenausbildungsverordnung - PflanzTechnAusbV)
§ 8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
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Quelle