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PFLANZENTECHMEISTPRV
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§ 5
PFLANZENTECHMEISTPRV
Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pflanzentechnologiemeister und Pflanzentechnologiemeisterin (Pflanzentechnologie-Meisterprüfungsverordnung - PflanzentechMeistPrV)
§ 5
Struktur der Prüfung
Die Prüfung besteht aus
1.
einem Arbeitsprojekt nach
§ 6
sowie
2.
einer schriftlichen Prüfung nach
§ 7
.
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