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PFERDEWMEISTPRV
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§ 6
PFERDEWMEISTPRV
Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin (Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung - PferdewMeistPrV)
§ 6
Struktur der Prüfung
Die Prüfung besteht aus
1.
einem Arbeitsprojekt nach
§ 7
sowie
2.
einer schriftlichen Prüfung nach
§ 8
.
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