Gesetz.sh
OBERFLBESCHAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter/zur Oberflächenbeschichterin
§ 5 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.