Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
NSUNRURTBESG
/
§ 4
NSUNRURTBESG
Gesetz zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile
§ 4
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle